Bedingungen für die Teilnahme an dem Bonusprogramm von Xometry

1. Vertragsgegenstand, Teilnahme und Mitgliedschaft

1.1. Diese Teilnahmebedingungen sind ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

1.2. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Teilnahme am Kunden-Bonusprogramm des Anbieters (nachfolgend: „Bonusprogramm“). Die Teilnahme an dem Bonusprogramm gewährt dem Kunden die Möglichkeit beim Bezug von Waren und Dienstleistungen des Anbieters bzw. bei Empfehlung des Anbieters an Dritte Bonuspunkte (nachfolgend “X-Points”) zu sammeln, die nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Bezahlung von zukünftigen Bestellungen eingelöst werden können. Empfohlene Dritte bekommen einen Rabatt auf ihre erste Bestellung beim Anbieter nach Maßgabe dieser Bedingungen. Die Höhe des jeweiligen Rabatts ist der entsprechenden Beschreibung auf der Kundenplattform des Anbieters zu entnehmen.

1.3. Es bleibt vorbehalten, die Gewährung von X-Points und Rabatten jederzeit zu ändern, einzuschränken oder auszuschließen, etwa im Rahmen von Sonderaktionen, bei Gewährung anderer Rabatte oder Vergünstigungen, etc.

1.4. Das Bonusprogramm beginnt am 1.08.2024.

1.5.Die Teilnahme an dem Bonusprogramm ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person, sowie jeder volljährige Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. BGB, jede rechtsfähige Personengesellschaft im Sinne des § 14 Abs. 2 BGB und jede juristische Person. Der Anbieter kann die Teilnahme von Personen aus sachlichen Gründen ablehnen.

1.6. Die Teilnahme am Bonusprogramm erfolgt automatisch nach der Registrierung eines Kundenkontos (nachfolgend „X-Konto“) auf https://get.xometry.eu/sign_up

1.7. Kunden können jederzeit aus dem Bonusprogramm aussteigen, indem sie eine entsprechende Nachricht per E-Mail an rewards@xometry.eu senden oder Ihr X-Konto löschen.

 

2. Empfehlung von Dritten

2.1Kunden können Dritte ausschließlich dadurch empfehlen, dass sie diesen einen Einladungslink zur Verfügung stellen.

2.2. Dritte können sich mithilfe des Einladungslinks auf der Plattform des Anbieters registrieren.

2.3. Der Rabatt wird dem empfohlenen Dritten in Form eines Rabatt-Codes per E-Mail gewährt, sobald er sich mit Hilfe des Einladungslinks auf der Plattform des Anbieters registriert hat.

2.4. Dritte können auch Mitarbeitende derselben Organisation sein.

 

3. Sammeln von Punkten und Rabatten

3.1. Der Rabatt wird dem empfohlenen Dritten nach seiner Registrierung mit Hilfe des Empfehlungslinks auf der Plattform des Anbieters gewährt.

3.2. Die X-Points bzw. Rabatte werden ausschließlich dem jeweiligen X-Konto gutgeschrieben. Kunden mit mehreren X-Konten verfügen damit über jeweils getrennte Rabatte und Guthaben von X-Points je X-Konto.

3.3.Die X-Points werden auf der Grundlage des Nettoumsatzes (ohne jeweils gültige Umsatzsteuer) der durch ein X-Konto getätigten Bestellungen (nachfolgend „ Gesamtumsatz“) und des dadurch erreichten Status bzw. aufgrund der Empfehlung des Anbieters an einen Dritten durch den Inhaber eines X-Kontos nach Maßgabe der folgenden Regelungen gewährt.

3.4. Es existieren folgende Status-Stufen:

3.4.1. Bronzestufe: 1 X-Point pro 1 EUR Nettoumsatz bei bis 19.999 EUR Gesamtumsatz und 5.000 X-Points für jeden empfohlenen Dritten.

3.4.2.Silberstufe: 2 X-Points pro 1 EUR Nettoumsatz (ab 20.000 EUR bis 69.999 EUR Gesamtumsatz) und 7.000 X-Points für jeden empfohlenen Dritten.

3.4.3. Goldstufe: 3 X-Points pro 1 EUR Nettoumsatz (ab 70.000 EUR Gesamtumsatz) und 10.000 X-Points für jeden empfohlenen Dritten.

3.5. X-Points für getätigte Bestellungen werden nach vollständiger Bezahlung und Lieferung der Bestellung berechnet und dem jeweiligen X-Konto gutgeschrieben. Empfehlungen sind nur nach vollständiger Bezahlung und Lieferung der ersten Bestellung möglich. X-Points für Empfehlungen werden nach vollständiger Bezahlung und Lieferung der Bestellung durch den empfohlenen Dritten gutgeschrieben. Die Gewährung von X-Points für Bestellungen, die der Kunde vor der Einführung bzw. dem Beginn des Bonusprogramms gemacht hat, ist ausgeschlossen.

3.6. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von X-points oder Rabatten nicht vorlagen oder entfallen die Voraussetzungen nachträglich, etwa durch ganze oder teilweise Rückgängigmachung des Vertrages über den Bezug gutschriftfähiger Waren oder Dienstleistungen, kann der Anbieter die Bonuspunktegutschrift sowie die Gewährung des Rabatts ganz oder teilweise stornieren.

3.7.Für vollständig stornierte Bestellungen werden keine X-Points gutgeschrieben. Für teilweise stornierte Bestellungen werden X-Points in Höhe des stornierten Nettobestellwerts nicht gutgeschrieben.

3.8.Der Kunde kann den Stand seiner X-Points, seine Status-Stufe und seiner Rabatte jederzeit in seinem X-Konto einsehen. Der Kunde erhält automatische Benachrichtigungen über Gutschriften und Verfall von X-Points.

3.9. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Gewährung der X-Points und Rabatte muss der Kunde spätestens innerhalb von 1 Monat nach der jeweiligen Mitteilung gegenüber dem Anbieter geltend machen; andernfalls gilt der mitgeteilte Punktestand bzw. Rabatt als genehmigt.

 

4. Einlösung und Verfall von Punkten und Rabatten

4.1. X-Points und Rabatte können zur Bezahlung zukünftiger Bestellungen verwendet werden. Ein X-Point hat dabei einen Wert von 0,01 € netto.

4.2.Zuerst erworbene X-Points werden zuerst eingelöst.

4.3. X-Points bzw. Rabatte können nicht gegen Bargeld oder eine andere Form der Entschädigung eingelöst werden.

4.4. X-Points und Rabatte können in der Regel ausschließlich bei der Kaufabwicklung auf der Plattform des Anbieters eingelöst werden.

4.5.X-Points und Rabatte haben eine Geltungsdauer von 12 Monaten und verfallen automatisch nach dem Ende des 12-Monatszeitraums gerechnet ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift.

 

5. Übertragung von Punkten

5.1. Kunden können ihre X-Points nicht außerhalb ihrer Organisation übertragen. Eine Übertragung der X-Points auf andere X-Konten derselben Organisation ist auf Anfrage an rewards@xometry.eu möglich.

5.2. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nur, wenn der Übertragende bzw. der potentielle Empfänger nachweist, dass der Übertragende das X-Konto aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr nutzen kann, weil er z.B. aus dem Unternehmen ausgeschieden ist bzw. aufgrund einer Versetzung im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung auf absehbare Zeit keine Dienstleistungen von X in Anspruch nehmen können wird.

5.3. Rabatte sind nicht übertragbar.

 

6. Programm-Missbrauch

6.1.Jegliches missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bonusprogramm ist untersagt. Es ist insbesondere untersagt sich selbst als Dritten unter Verwendung einer anderen E-Mail-Adresse zu empfehlen oder Systemfehler auszunutzen.

6.2. X-Points oder Rabatte die mithilfe des in Absatz 1 beschriebenen Verhaltens erworben werden sind nichtig. Wurden auf diese Weise erhaltene X-Points oder Rabatte bereits eingelöst, hat der Anbieter einen Anspruch auf Wertersatz in Höhe des Betrags, der durch Einlösung der X-Points oder des Rabatts bei der Bestellung und Bezahlung vom Kaufpreis abgezogen wurde.

6.3.Der Anbieter hat das Recht Kundenkonten und -transaktionen jederzeit auf verbotenes Verhalten zu überprüfen.

 

7. Änderungen und Einstellung des Bonusprogramms

7.1. Der Anbieter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen an dem Bonusprogramm unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden zu ändern. In diesem Fall finden die neuen Teilnahmebedingungen jedoch erst Anwendung, wenn (1) der Anbieter den Kunden von der Änderung schriftlich in Kenntnis gesetzt hat und (2) der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber dem Anbieter Widerspruch erhebt. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Akzeptiert der Kunde die neuen Teilnahmebedingungen gemäß dem Vorstehenden nicht, gilt dies als Kündigung des Vertrages über die Teilnahme an dem Bonusprogramm durch den Kunden gemäß Abschnitt 8 dieser Bedingungen.

7.2. Der Anbieter behält sich außerdem vor, das Bonusprogramm unter Wahrung einer angemessenen Frist – außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden einzustellen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gesammelte X-Points noch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung einzulösen, es sei denn, die Kündigung ist aus wichtigem Grund erfolgt. Danach verfallen die X-Points.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1.Der Vertrag über die Teilnahme an dem Bonusprogramm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Mitteilung in Textform an den Anbieter oder durch Löschung seines X-Kontos kündigen.

8.3.Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere bei einer missbräuchlichen Nutzung des Bonusprogramms.

8.4.Im Falle einer Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde berechtigt, gesammelte X-Points noch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung einzulösen, es sei denn, die Kündigung ist aus wichtigem Grund erfolgt. Danach verfallen die X-Points des Kunden.

 

9. Haftung

9.1.Der Anbieter haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

9.2. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens in Höhe des Wertes der X-Points auf dem jeweiligen X-Konto zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. In diesem Fall haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Diese Vereinbarung wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Nur die deutsche Fassung ist rechtlich maßgeblich. Etwaige Übersetzungen dienen nur dem allgemeinen Verständnis und bleiben bei der Auslegung der einzelnen Bestimmung dieser Vereinbarung unberücksichtigt.

10.2.Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass das jeweils maßgebliche Recht für den Einzelfall eine strengere Form vorschreibt. Soweit zulässig, kann die Schriftform durch die einfache elektronische Form ersetzt werden.

10.3.Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.4.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist der Sitz von X in Ottobrunn, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

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